Porträtfotos und Texte von Mitarbeitenden in Website stellen

Ich texte Websites. Auch Mitarbeiterporträts für die Unternehmens-Website. Das ist ein Megatrend. Immer schon. Weil Bilder von Menschen eine hohe Beachtung erhalten. Zudem erleichtern das Abbilden von Ansprechpartnern das Aufnehmen und Pflegen von partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen.

Gerne lege ich den vorgestellten Menschen jeweils eine passende Legende in den Mund. Ein E-Maillink und oder die Telefonnummer ergänzen in vielen Unternehmen das Online-Porträt von Kadern und Mitarbeitenden. Je nach der gelebten Unternehmenspolitik. Das ist in Ordnung, muss aber nicht sein. Beim Recht auf das eigene Bild hingegen, gibt es gar nichts zu rütteln:

Das Veröffentlichen von Mitarbeiterporträts bedarf deren Zustimmung

Das gilt natürlich auch für Texte, die wir Mitarbeitenden in den Mund legen – zum Beispiel den Text für eine Legende zum Porträtbild. Es geht hier aber um das Recht am eigenen Bild. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch behandelt das Thema und besagt dazu: Jede Person entscheidet selbst, ob und wo sie abgebildet werden will. Ausnahmen von dieser Regelung bilden Menschen, die im öffentlichen Interesse stehen. Sportler, Politiker, Kunstschaffende, die in den Medien besprochen werden. Schiesst die Texterin beim Interview von Mitarbeitenden  «schnell» noch ein Bild des oder der Porträtierten, muss sie die Zustimmung zur Veröffentlichung beim Abgebildeten einholen. «Vergessen» ist keine Entschuldigung, die ein Gericht anerkannt, wenn jemand klagt.

Das Recht am eigenen Bild beginnt mit der Geburt – und es endet mit dem Tod. Es kann nicht vererbt werden. Nachkommen können keine Anklage erheben, wenn nach dem Ableben ihrer Vorfahren Bilder erscheinen, zu denen sie kein Einverständnis abgegeben haben.

Vor dem Veröffentlichen der Foto - OK dafür einholen

Vor dem Onlinestellen der Foto – OK dafür einholen. Bild: Pexels auf Pixabay

Generell ist darauf zu achten, dass Bilder von Personen weder diskriminierend noch persönlichkeitsverletzend sind. Das könnte direkt auf das Unternehmen zurückfallen. Ebenfalls wenig Erfolg versprechend ist mit einem bekannten «Gesicht» zu werben, ohne dass die Person einen Bezug zum Produkt, der Dienstleistung oder dem Unternehmen hat.

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